Yoga Präventionskurse

(Zuschuss von den Krankenkassen)

Unsere ausgeschriebenen Präventionskurse entsprechen den Qualitätskriterien des Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des § 20 Abs. 1 SGB V und können von den meisten Krankenkassen bezuschusst werden.

Voraussetzung für eine Bezuschussung der Präventionskurse durch die Krankenkasse ist, dass der Versicherte an mindestens 80% der 6, 8 oder 10 aufeinander folgenden Kurseinheiten (à 75-90 Minuten) teilnimmt.

Am Ende des Kurses erhält der Teilnehmer von dem entsprechend zertifizierten Kursleiter eine Bescheinigung über die erfolgreiche (=regelmäßige) Teilnahme an den Kurs, die der Versicherte bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Die Bezuschussung des Kurses durch die Krankenkasse beträgt i.d.R. ca. 60 – 80 % der Kursgebühren.

Das Bad Homburger Yogazentrum SVARUPA übernimmt keine Gewähr für die Bezuschussung der Kurse. Weil die vom GKV-Spitzenverband angeschlossenen gesetzlichen Krankenkassen die Kurse in unterschiedlicher Höhe bezuschussen, empfiehlt sich die genauen Konditionen mit der Krankenkasse in vorab zu klären.

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